Rechtliche Fragen rund ums die Fahrzeugnutzung in der Corona-Krise

Der KFV klärt über wichtige Fragen zu Lenkberechtigungen, Fahrausbildung, das richtige Verhalten als Unfallzeuge und weitere aktuelle Fragestellungen in der anhaltenden Corona-Krise auf:

Kann ich mein Motorrad in der Werkstatt reparieren oder ein Service durchführen lassen?

Ja Werkstätten haben geöffnet. Womöglich werden jedoch Fahrzeuge, die dringend für die Versorgung benötigt werden, vorgezogen.

Kann ich Reifenwechsel in der Werkstatt durchführen lassen?

Dies ist mit der jeweiligen Werkstatt abzuklären, grundsätzlich dürfen sie ihre Dienstleistungen anbieten.Die situative Winterreifenpflicht endet am 15. April und es besteht keine gesetzliche Pflicht zum Reifenwechsel.

Darf ich selbst einen Reifenwechsel im Freien durchführen?

Ja, aber nur alleine oder mit haushaltsangehörigen Personen. 1-Meter-Abstand zu allen anderen beachten! Besser aber verschieben auf später.

Wie verhalte ich mich richtig beim Tanken?

Tankstellen dürfen offenhalten, tanken ist erlaubt. Allerdings so selten wie möglich, dafür aber voll tanken! 1-Meter-Abstand einhalten! Möglichst kontaktlos bezahlen! Stoßzeiten meiden

Darf ich mein Motorrad in der Waschanlage reinigen?

Waschstraßen bei Tankstellen sind ab 14.4.2020 wieder geöffnet.1-Meter-Abstand zu Haushaltsfremden einhalten.

Funktioniert der Pannendienst der Autofahrerklubs?

Ja, diese leisten weiterhin Erste Hilfe für Autofahrer. Bleiben Sie während der Serviceleistungen aber im Fahrzeug sitzen.

Wie verhält es sich mit den Fristen für das “Pickerl”? Werden diese verlängert?

Ja, es gibt eine Fristverlängerung bis 31.5.2020 bei einer Lochung von November oder Dezember 2019 bei Fahrzeugen mit 4-monatiger Toleranzfrist und bei einer Lochung von März oder April 2020 bei Fahrzeugen ohne Toleranzfrist.

Ich möchte ein neues / gebrauchtes Motorrad kaufen. Darf ich es in den nächsten Tagen abholen, und wird dieses zugelassen?

Nur Autohäuser mit einer Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmetern haben ab 14.4.2020 geöffnet. Gesundheitsschutzmaßnahmen (1m-Abstand und Mund-Nasen-Schutz, eingeschränkte Kundenanzahl) sind einzuhalten. Ab 14.4.2020 sind auch die Standorte der Zulassungsstellen wieder geöffnet; man kann – nach Terminvereinbarung – das Kfz wieder an- oder abmelden, stilllegen oder hinterlegte Kennzeichen abholen.

Wenn ich mein Fahrzeug derzeit nicht benutzen kann bzw. will: Kann ich die Haftpflichtversicherung / die Zulassung für mein KFZ für einige Zeit ruhend stellen?

Ja, es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen.

Quelle: https://www.kfv.at/covid-19-rechtliche-fragen-antworten-rund-um-die-fahrzeugnutzung-in-der-aktuellen-situation/

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